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Geschrieben von Tappi am 09.08.2007 um 21:28:

Fragezeichen Löschbezirksgrößen

Was mich schon immer interessiert hat, wie groß dürfen und müssen eigentlich die Löschbezirke sein?

Ist das irgendwie festgelegt wie groß sie minimal und maximal sein dürfen/müssen?


Danke schon mal für eure Antworten



Geschrieben von firejumper am 19.08.2007 um 16:25:

  RE: Löschbezirksgrößen

Hi Leute,
ich kann euch dazu wahrscheinlich keine befriedigende Antwort geben.
denn den Begriff Löschbezirk kenne ich nicht. Aber unseren Deckungsbereich
kenne ich. d.h. Für welchen Stadtteil welcher LZ zuständig ist, sowie für welchen
BAB-Abschnitt wir zuständig sind.
Aber ich meine mal gehört zu haben, dass innerhalb von 10 min eine kompl.
LG vor Ort sein muss.

Euer firejumper



Geschrieben von Grisu112 am 19.08.2007 um 20:15:

  RE: Löschbezirksgrößen

Zitat:
Original von Tappi
Was mich schon immer interessiert hat, wie groß dürfen und müssen eigentlich die Löschbezirke sein?

Ist das irgendwie festgelegt wie groß sie minimal und maximal sein dürfen/müssen?


Danke schon mal für eure Antworten



Hallo freuen

Es gibt eine sogenannte Hilfeleistungsfrist, die in meiner Stadt bei 8 Minuten liegt bis das erste Fahrzeug mit Gruppenstärke an der Einsatzstelle sein muss. Bei uns wird der erste Abmarsch Hauptamtlich besetzt HLF (0:1:4) und DL (0:1:1) damit hast du fast Gruppenstärke. Paralell wird die Freiwillige alarmiert die dann auch ggf. mit o:1:5 ausrücken. Nach 12 Minuten muss Zugstärke an der Einsatzstelle sein.

Gruß Grisu112



Geschrieben von Brandexperte am 23.08.2007 um 22:49:

 

Im Prinzip kann ich mich den anderen anschließen. Innerhalb von 8 min an der EST eintreffen, weitere Kräfte nach 5 min.
In Bayern oder auch in anderen Bundesländern ist das teilweise anders geregelt. Da man ja dort schonmal 15 min bis zum nächsten Ort fährt.
dort werden dann die umliegende Orte alarmiert bzw es gibt ne große Stützpunktwehr.



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