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Geschrieben von silberfischchen am 07.03.2008 um 20:00:

  Beruhigendes Gefühl...

...das Miteinander der Rettungsdienste...

Für mich als Ottonormalverbraucher war das einfach heute mittag schön zu beobachten. Ich stehe an einer sehr belebten Kreuzung mit dem Rad, an der einen Seite steht als erstes (und einziges) ein Wagen des ASB. Von hinten an ihn heran kam aus der Ferne ein Krankenwagen mit Blaulicht und Sirene.

Der ASB-Wagen setzte sofort eigene Sirene und Blaulicht in Gang, fuhr in die Mitte der Kreuzung, stellte sich dahin und blockierte so alle Richtungen, dass der Rettungswagen ohne zögern durchrauschen (bzw. abbiegen) konnte Richtung Krankenhaus.

Mag ja für Rettungsleute selbstverständlich sein, ich finde es toll und beruhigend so etwas zu sehen daumen



Geschrieben von Firechief30 am 07.03.2008 um 20:50:

  RE: Beruhigendes Gefühl...

Es ist aber gegn die Vorschrift,sowas!

Auszug: §35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Es heisst nicht das er das so einfach machen darf.



Geschrieben von Sunshine am 09.11.2008 um 15:26:

  RE: Beruhigendes Gefühl...

Gegen die vorschrift ist es, aber es gibt ja schlimmeres oder? freuen



Geschrieben von Firechief30 am 09.11.2008 um 16:37:

  Beruhigendes Gefühl...

Na sicher,gibt es schlimmeres.Aber der ASB wagen hätte es rein rechtlich gesehen nicht machen dürfen.Der JUH od. DRK was auch war,hatte ja schon Martinshorn und blaues rundumlicht an.

Wär Ich nen Blauer hätte Ich ihn erstmal ne saftige strafe aufgebrummt,und dann hätt er noch vors Gericht gemusst.



Geschrieben von Tappi am 09.11.2008 um 17:26:

  RE: Beruhigendes Gefühl...

Zitat:
Original von Firechief30
Auszug: §35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


der Katastrophenschutz


Und wohin gehört der ASB? genau dahin knips

Man sollte vielleicht auch den gesamten Paragraphen lesen:

Unter Absatz 5a steht folgendes:
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung
befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere
gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Hier steht drin, daß Fahrzeuge des Rettungsdienstes auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen nicken



Geschrieben von RatzFatz am 19.11.2008 um 22:16:

 

In meinen Augen hat der Fahrer vollkommen richtig gehandelt.

Ich hab mal mit meinem Mähdrescher eine Kreuzung dicht gemacht weil die Feuerwehr angebraust kam hehe ich musste so oder so platz machen also habe ich dann auch die Kreuzung dicht gemacht


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