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Geschrieben von bastkiller am 04.05.2008 um 01:15:

  Wie kann man Polizist werden!

Die Grundvoraussetzungen



Sie können eingestellt werden, wenn Sie ...



Nachweise über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern ausgestellt wurden, die zur Ausstellung der entsprechenden Nachweise berechtigt sind (z. B. DLRG, ASB oder DRK-Wasserwacht).



Migrantinnen/Migranten

Die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung. Dazu gehört zum Beispiel, dass diesen die Möglichkeit eröffnet wird, sich in den Dienst des Landes zu stellen, in dem sie leben.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen fühlt sich dem Gedanken der Integration in besonderem Maße verpflichtet, da Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte mit migrantischem Hintergrund die Möglichkeit haben, ihre kulturelle Kompetenz im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen. Auch wenn grundsätzlich alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in auftretenden Konfliktsituationen des polizeilichen Alltags beruhigend und deeskalierend einschreiten, so haben gerade diese Beamtinnen/Beamten in entsprechenden Situationen den Erfolg versprechenden Vorteil, dass sie mit der Mentalität ihrer Landsleute vertraut sind.

Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgsetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt.

Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist jedoch auch für andere Staatsangehörige möglich, wenn an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.

Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt,





Die Laufbahnen

Gehobener Polizeivollzugsdienst

Nach bestandenem Auswahlverfahren und Erreichen eines zur Einstellung berechtigenden Rangordnungswertes werden Sie als Kommissaranwärterin oder Kommissaranwärter eingestellt und erhalten den Status einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.

Nach dreijährigem Studium und erfolgreicher Prüfung ändert sich der Status und Sie werden Beamtin oder Beamter auf Probe mit gleichzeitiger Ernennung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar zur Anstellung.

Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt in der Regel mit dem 27. Lebensjahr.

Leistungsbeförderungen sind dann möglich vom

Polizeikommissar zum Polizeioberkommissar,

Polizeioberkommissar zum Polizeihauptkommissar,

Polizeihauptkommissar zum Polizeihauptkommissar (Besoldungsstufe A 12)

Polizeihauptkommissar (Besoldungsstufe A 12) zum Ersten Polizeihauptkommissar.



Das Bewerbungsverfahren für das Einstellungsjahr 2007 ist abgeschlossen.
Ca. 4700 Bewerberinnen und Bewerber haben sich dem Auswahlverfahren unterzogen. Aufgrund der von ihnen erzielten Rangordnungswerte wurden die 500 Besten am 3. September 2007 vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt.

Das Bewerbungsverfahren für eine Einstellung zum 01.09.2008 wurde am 1. Juni 2007 mit Freigabe der Online-Bewerbung begonnen.
Im Jahr 2008 sind 1100 Einstellungen beabsichtigt.

quelle



Geschrieben von arttoseo am 06.07.2008 um 21:13:

  Polizei Ausbildung

wink
Hallo, vielen Dank für diesen interessanten Post! Das Thema Polizei Einstelllungstest, Ausbildung und Bewerbung wird viel zu wenig angesprochen und Tipps sind sehr rar.

Das sind natürlich alles sehr allgemeine Infos, die jedem offen stehen und einem nur bedingt helfen sich von der Konkurrenz abzusetzen und die ist in diesem Bereich sehr stark. Würde also in diesem Kontext auch noch den einen oder anderen Buchtipp wie z.B. Landespolizeischule-der Enthüllungsbericht ( Infos ) begrüßen damit 100 % vorbereitet ist.
Weitere Tipps zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung der Polizei findet man hier:
Polizei Aufnahmeprüfung

Gruss
Arttoseo


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