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Geschrieben von Tappi am 31.10.2012 um 00:06:

Beitrag Berufs- und Freiwillige Feuerwehr vor 1959

Mit Dienstanweisung vom 25.04.1949 der Deutschen Verwaltung des Innern wurde bereits in der SBZ angeordnet,
das Berufs- und Freiwillige Feuerwehren die gleichen Rangabzeichen tragen.

Am 18. Januar 1950 wurde in der DDR ein Gesetz zum Schutz vor Brandgefahren erlassen.
Es erfolgte die Übernahme des Brandschutzwesens durch die Volkspolizei.
Folgende Dienstränge und Schulterstücke wurden eingeführt

Abzeichen Funktion der Abzeichen

Feuerwehr-Anwärter

Die Anwärterzeit dauerte 1 Jahr

Feuerwehrmann

 

Oberfeuerwehrmann

Ab dem Dienstgrad Oberfeuerwehrmann waren Spezialfunktionen z.B. Maschinist und Lehrgänge erforderlich

 

Hauptfeuerwehrmann

Löschmeister

Der Löschmeister war für Gruppenführer und Leiter kleinerer Feuerwehren vorgesehen.

Brandmeister

Dieser Dienstgrad als auch der Oberbrandmeister, waren für Leiter größerer Feuerwehren vorgesehen.

Oberbrandmeister

 

Brandinspektor

Der Brandinspektor war der Wirkungsbereichsleiter



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