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     | Diskutieren - Lernen - Vorbeugen |  |  
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    |  Wichtige Einsatzleiterinformation zur Eigensicherung      |  | 
 	
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     | Gewissen   Tratschtante
 
      
 
   
 Dabei seit: 04.02.2011
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        | Wichtige Einsatzleiterinformation zur Eigensicherung |          |  Branddirektion
 Abteilung Einsatz
 Stuttgart, 1. August 2011
 Nebenstelle 1210
 Bearbeiter/-in: i.A. T. Knecht
 
 E-Mail: Sebastian.Fischer@stuttgart.de
 GZ: 37-21
 
 An:
 Direktionsdienste
 Leitungsdienste
 Integrierte Leitstelle
 
 Wichtige Einsatzleiterinformation zur Eigensicherung
 
 Zurzeit finden auf deutschen Straßen spezielle Gefahrstofftransporte in Seecontainern
 statt. Der Weg führt unter anderem von Spanien und Italien nach Norddeutschland.
 
 Bei dem Gefahrgut handelt es sich um ein Nebenprodukt aus der Aluminiumherstellung,
 gelagert in IBC-Behältern.
 
 Die Seecontainer sind nach ADR gekennzeichnet mit der:
 Gefahrnummer 423
 und der
 UN-Nummer 3170
 
 Mit Wasser (Kondenswasser / Löschwasser) bildet sich Phosphorwasserstoff
 (Monophosphan, Phosphin), ein gasförmiger Stoff mit folgenden Eigenschaften:
 
 hochentzündlich
 sehr giftig
 umweltgefährlich
 durch Verunreinigung auch selbstentzündlich
 
 Trotz der Gefahren erfolgt die Kennzeichnung auf dem Container ausschließlich mit
 dem Gefahrzettel nach Muster Nr. 4.3 ADR (blau mit Flamme). Das Fahrzeug ist
 gekennzeichnet mit der Warntafel und dem A für Abfall.
 
 Auch die Begleitpapiere weisen nicht auf die entstehenden Gefahren hin.
 
 Der Versender weiß um die von dem Stoff Phosphin ausgehende Giftigkeit und schreibt
 für das Verladepersonal Schutzausrüstung, einen Sicherheitsabstand von 10 Metern
 zum Container und eine 30-minütige Belüftung des Behälters vor dem Öffnen vor. Es
 handelt sich hierbei um eine rechtmäßige Kennzeichnung gemäß ADR, eine kurzfristige
 Änderung der Bestimmungen ist nicht möglich.
 
 Mit Stand von August 2011 sind noch mehrere hundert solcher Transporte in den Jahren 2011 / 2012 geplant.
 
 Beim Öffnen des Containers oder einer Annäherung nach einem Unfall ist
 unbedingt Schutzausrüstung gemäß FwDV 500 zu tragen!
 Löschwasser bei einem Brand ist mit Vorsicht einzusetzen!
 
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 Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
 der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
 werdet ihr euch bewusst werden,
 dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
 
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  |  21.08.2011 19:06 |           |  | 
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     | Tappi   
 
   
 
   
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     | Danke für die Info
 
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 werdet ihr euch bewusst werden,
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  |  21.08.2011 21:25 |           |  | 
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     | Gewissen   Tratschtante
 
      
 
   
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 Themenstarter
   
 
 
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     | immer wieder gerne Tappi.
 
 Finde das so wichtige Infos weiter gegeben werden müssen weil es ja fast jede FF-Einheit betrifft.
 
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 Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
 der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
 werdet ihr euch bewusst werden,
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  |  21.08.2011 21:27 |           |  | 
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     | Tappi   
 
   
 
   
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     | Ja da hast du allerdings recht
   
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 werdet ihr euch bewusst werden,
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  |  21.08.2011 21:31 |           |  | 
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     | Gewissen   Tratschtante
 
      
 
   
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 Themenstarter
   
 
 
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     | nur zu schnell hat man einen kleinen Fehler bei so einer "rollenden Bombe" gemacht.
 Wenn nun viele Leute bescheit wissen,dann achten sie mehr darauf wenn es heißt "GSG-Unfall".
 
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 Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
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  |  21.08.2011 21:41 |           |  | 
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