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Der Bereich für freiwillige, Berufs- und Werkfeuerwehren, sowie Pflichtfeuerwehren |
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Kündigung nach Feuerwehreinsatz      |
Tappi
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Kündigung nach Feuerwehreinsatz |
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Zitat: |
Eine junge Feuerwehrfrau aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck verlor offenbar ihren Job, weil sie wegen eines Feuerwehreinsatzes zu spät zur Arbeit kam. Und es handelte sich nur um etwa eine Stunde Verspätung. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist entsetzt.
Quelle: Feuerwehrmagazin |
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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02.05.2010 21:36 |
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firejumper
Haudegen
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RE: Kündigung nach Feuerwehreinsatz |
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Zitat:
Eine junge Feuerwehrfrau aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck verlor offenbar ihren Job, weil sie wegen eines Feuerwehreinsatzes zu spät zur Arbeit kam. Und es handelte sich nur um etwa eine Stunde Verspätung. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist entsetzt.
Ich wünschte nur, dass Personen, die kein Verständnis für die Arbeit der Ehrenamtler der Feuerwehr haben oder sie nicht freistellen, mal selbst in einer Notlage kommen und dabei auf die Hilfe des genannten Personenkreises angewiesen sind.
Dann müßten so (zu) wenige Helfer vor Ort eintreffen, dass deren Notlage unnötig verlängert oder behoben werden kann. Vlt. bekommen sie dann mal Gewissensbisse, dass sie es (mit) in der Hand haben ob rechtzeitig genügend Helfer vor Ort sein können.
Aber leider trifft es immer die Falschen!
__________________ LG Adolf (firejumper)
mit Idealismus Feuerwehrmann (STÄDTEREGION AACHEN)
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03.05.2010 20:55 |
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Tappi
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Hallo Adolf,
da kann ich dir nur recht geben.
Es ist eine Schande das selbst heut zu tage immer noch einige Arbeitgeber meinen die Feuerehrkameraden oder andere Ehrenamtliche nicht freistellen zu müssen.
Zumal sie ja laut dem FSHG eigentlich dazu verpflichtet sind!!
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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04.05.2010 23:14 |
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firejumper
Haudegen
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Hallo Stefan,
aber da sieht man es mal wieder:
Theorie und Praxis!
Es ist eine Schande das selbst heut zu tage immer noch einige Arbeitgeber meinen die Feuerehrkameraden oder andere Ehrenamtliche nicht freistellen zu müssen. (das ist -leider- die Praxis!)
Zumal sie ja laut dem FSHG eigentlich dazu verpflichtet sind!! (das ist die Theorie!)
__________________ LG Adolf (firejumper)
mit Idealismus Feuerwehrmann (STÄDTEREGION AACHEN)
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05.05.2010 16:33 |
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Götzi unregistriert
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Ja, recht haben und recht bekommen sind leider zwei Paar verschiedene Schuhe.
Es heißt leider oft: Job oder Feuerwehr
Das diese Leute selbst mal in eine Notlage geraten können, darüber denken sie nicht nach.
Nach dem Motto: Unglücke passieren ja immer nur den Anderen...
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06.05.2010 20:21 |
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Wookey
Rumtreiber
   
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Ich bin dafür eine "schwarze Schafe" Datei anzulegen und dann ganz getreu dem Motto:
......Macht langsam Jungs, das Finanzamt brennt!!!
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08.05.2010 07:22 |
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firemanntom unregistriert
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Zitat: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist entsetzt. Zitat ende.
Das ist ja noch die größte Lachnummer
Und was hat die Kameradin davon? Der sollte lieber hergehen und mit der Firma ein ernstes Wort reden. Sie sollten die Gesetze so schreiben, das solche Chefs eine gehörige Strafen zahlen müßen, wenn sie einen rauswerfen. Aber nicht Beträge in Höhe der Portokasse, sondern in % alem Anteil des Umsatzes der Firma. Dann kommen wir in den schmerzhaften Bereich.
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08.05.2010 11:57 |
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Tappi
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Jo das ist typisch für diese Politiker, was anderes als dumme Sprüche kloppen können die net.
Und da gebe ich dir vollkommen recht, jeder Arbeitgeber der seine Mitarbeiter für die Feuerwehr nicht freistellt besonders bei Einsätzen sollte wegen unterlassener Hilfeleistung 5% vom Umsatz als Strafe zahlen
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08.05.2010 23:29 |
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Gewissen
Tratschtante
  
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Hier stellt sich mir eine Frage:
WAS STAND IN DER KÜNDIGUNG FÜR EIN KÜNDIGUNGSGRUND ?
Sollte dort wirklich die Feuerwehr drinnen stehen,dann gewinnt die Kollegin den Prozess kaltlächelnd.
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04.02.2011 14:53 |
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