Feuerwehrlive - die BOS-Community
» Registrierung | Kalender | Team | Suche | Hilfe | Chat | Spiele | Partner | Radio | Forum | Portal

Lieber Besucher, schön das du uns gefunden hast, du kannst dich bei uns einfach und kostenlos anmelden.

Feuerwehrlive - die BOS-Community » LifeStyle und OffTopic » Off Topic » Best of the Web » Die Ebay- Falle. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Das Beste aus dem Netz
Erster Beitrag | Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Die Ebay- Falle. 1 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Troja Troja ist weiblich



images/avatars/avatar-146.gif

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 989
Guthaben: 285.506 FeuerMark
Aktienbestand: 10 Stück
Herkunft: NRW




Die Ebay- Falle. Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Ebay-Falle
Plötzlich Gewerbetreibender

Wer regelmäßig über die Internet-Handelsplattform Ebay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Gegenstände aus seinem Privatvermögen stammen.

Das berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Maßgeblich ist nach dem Richterspruch, dass eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung" vorliegt (Az.: 6 W 27/07).

Das Gericht entschied mit seinem Beschluss, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über die Internet-Handelsblattform Ebay an die Regeln des für Profis geltenden Wettbewerbsrechts halten muss. Der Betroffene hatte dies mit der Begründung abgelehnt, er verkaufe lediglich Waren aus seinem Privatvermögen und betreibe daher keinen professionellen Handel. Dazu sei neben dem Verkauf auch der Ankauf von Waren notwendig.

Das OLG folgte dieser Auffassung nicht. Maßgeblich sei allein, dass der Verkäufer schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkaufe. Damit werde er rechtlich betrachtet vom Verbraucher zum Gewerbetreibenden. Daher müsse er bei seinen Geschäften die Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die nach dem Zivilrecht für Unternehmer geltenden Belehrungs- und Informationspflichten beachten.


Quelle : www.n-tv.de



LG Troja kussmund

__________________
Jeder gute Freund war am Anfang ein Fremder

Wohin du auch gehst, geh mit Deinem ganzen Herzen

16.07.2007 14:32 Troja ist offline Homepage von Troja Beiträge von Troja suchen Nehmen Sie Troja in Ihre Freundesliste auf
Ellen_und_Ecki
Haudegen


images/avatars/avatar-157.gif

Dabei seit: 17.07.2006
Beiträge: 205
Guthaben: 452.823 FeuerMark
Aktienbestand: 0 Stück
Realer Name: Marlene u.Ecki
Herkunft: Ostwestfalen




Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hi,also ich verkaufe ja auch im ebay,war bei uns in der Gemeinde bzw.
Gewerbeamt und hab denen verklickert das ich unheimlich viele Sachen im ebay verkaufen will und wollte daher auch einen Gewerbeschein haben.

Jetzt haltet Euch fest was der Typ mir gesagt hatte"verkaufen Sie privat?"
ich sagte ja und er sagte"nee dafür bräuchte ich keinen Schein".

Ich zigtausendmal ebay-Forum rauf-und runter geblättert,aber da steigt kein Mensch so wirklich durch.

Dann einen ebay-Mitglied(er hatte bei mir was gekauft und verkauft selber,hat über 2000 Bewertungspunkte)gefragt ob er einen Schein hat.

Er schrieb mir zurück mit dem Hinweis"das wäre ja ein Witz,er hatte auch einen Schein
beantragen wollen und auch da haben die gesagt"brauchen sie nicht,da sie privat verkaufen.

Tja was sollen wir da machen??

Jetzt werde ich auch abwarten und Tee trinken

Gruß Ellen

__________________
Ich bin klein,mein Herz ist rein herz3
19.07.2007 13:30 Ellen_und_Ecki ist offline E-Mail an Ellen_und_Ecki senden Homepage von Ellen_und_Ecki Beiträge von Ellen_und_Ecki suchen Nehmen Sie Ellen_und_Ecki in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Ellen_und_Ecki in Ihre Kontaktliste ein
Tappi Tappi ist männlich



images/avatars/avatar-267.gif

Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 4496
Guthaben: 649.674 FeuerMark
Aktienbestand: 15 Stück
Realer Name: Stefan
Herkunft: Steinhagen




Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

LOOOOOOOOOOOL rofl

Geil also wenn ich privat etwas bei ebay verkaufe, verkaufe ich es nicht als Privatmann sondern als Geschäftsmann - aha hmm dann gehe ich doch aber auch nicht privat einkaufen, weil man muss ja Ware haben die man dann verkaufen kann


Oh man armes Deutschland was für bekloppte Gesetze musst du ertragen.


Also wenn man privat verkauft und noch nicht mals 1000 € plus macht im Monat, wozu bitte soll man da dann ein Gewerbe anmelden vogel

Zudem wurde auf jeden Artikel bereits Steuern gezahlt beim einkaufen, man kauft ja nicht beim Großhändler ein

__________________



Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.



19.07.2007 20:55 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Feuerwehrlive - die BOS-Community » LifeStyle und OffTopic » Off Topic » Best of the Web » Die Ebay- Falle.

Views heute: 40.439 | Views gestern: 379.782 | Views gesamt: 110.440.485
 


Einkaufen bei Amazon.de

Ranking-Hits


www.retter-radio.de Musik nicht nur für Alltagsretter
Wir retten Euch aus dem Alltag und löschen Eure schlechte Laune

Impressum


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH