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Phoenix
unregistriert


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Ja was soll ich denn da noch sagen?
Also ich begebe mich natürlich auch so schnell wie möglich zum GH ohne andere Personen zu gefährden! In dem moment als der Piepser losgeht denke ich nicht ich handle nur noch :-)!
17.12.2007 18:36
chups
unregistriert


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man kann im ersten mom nicht ruhig bleiben erst wenn man weiß um was es geht!! ich bin zwar noch nicht so lange in der Aktiven Wehr mit dabei bin aber schon als kleines kind damit groß geworden!! man sollte erst mal ruhig bleiben und warten was überhaupt ist!! und vor allem sollen die jüngeren unerfahrenen (so wie ich *g*) denn Älteren ehrfareneren in manchen situationen platz machen weil manche noch nicht die Grundkenntnisse beheerscht oder einfach zu nervös ist um das problem so schnell und einfach wie möglich zu lösen!!
17.12.2007 23:44
Firechief30
unregistriert


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Manche von Euch schreiben hier,was auf dem Melder Kommt! mhm ,bei den meisten
Meldern zb. Digital steht es nur noch drauf und bei den analogen kommen noch ein paar Infos mehr.Aber wie gesagt wenn bei mir der Melder geht,ab in die Schuhe und so schnell und vorsichtig wie möglich zum Gerätehaus
18.12.2007 06:27
firemanntom
unregistriert


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Habe einen Kameraden, er ist vieles jünger als ich, aber auch UBM, der schaut nicht auf den Melder nach der Meldung, der rast sofort los.
Er hat ca. die gleiche Wegelänge zum Gerätehaus wie ich. Er ist immer vor mir schon umgezogen da wenn ich eintreffe.
Ich schaue erst auf den Melder, weil ich an Hand der Meldung meine Fahrt zum GH anpasse. Für einen Baum oder eine Ölspur übertrete ich keine Verkehrsregeln.
Wenn da einer Person was bei passiert, kommt man aus der Sache vor Gericht nicht mehr raus. Und das ist es mir nicht Wert. Was anderes wenn Menschen in unmittelbarer Gefahr sind. Dann fahre ich auch schneller.
Aber mein junger Kollege sieht das nicht so ganz ein.
Ich hoffe nicht, das er es eines Tages aus der Realität lernen muß.
18.12.2007 12:01
Firechief30
unregistriert


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Ja,türlich man muss vorsichitg fahren das steht auch hier Sonderrecht nach § 35 StVO drin.

Ich setz mal einen kleinen Auzug rein:

Folgerungen des LFV Bayern:
Sonderrechte stehen dem Feuerwehrmann bei Alarm auch im privaten Pkw zu, wenn die Voraussetzungen des § 35/ Abs. 1 StVO erfüllt sind, insbesondere:

*

Alarmierung der Feuerwehr zur Rettung von Menschen/ Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
*

Beim Einsatz ist es dringend geboten, zur Abwehr der Gefahr unter Missachtung der Regeln der StVO zum Feuerwehrhaus zu fahren, um den Einsatzerfolg nicht in Frage zu stellen (zeitlich)
*

Die Sonderrechte nach § 35/ Abs. 1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer nicht , dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z. B. Vorfahrt), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind
*

Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden
*

Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Alarmplatz befindet. Es muss daher jederzeit damit gerechnet werden, dass diese auf ihre Rechte bestehen und unter Umständen gar nicht auf den Gedanken kommen, dass der Feuerwehrangehörige gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.

Zusammenfassung: Für die Fahrt mit dem Privatfahrzeug gelten im Vergleich zu den ohnehin strengen Regelungen bei einer Fahrt mit Signaleinrichtung noch weitergehende, strengere Anforderungen an Sorgfalt und Einstellung auf andere Verkehrsteilnehmer!

Quelle: weiterlesen

Und das wird und sollte jeder Feuerwehrmann/frau auch in der Truppmann 1-Ausbildung beigebracht worden sein.Und bitte haltet Euch auch dran,sonst kann das ganz schwere folgen Haben für die/denjenigen.
18.12.2007 13:20
firemanntom
unregistriert


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Da kann ich Timms Beitrag nur zustimmen.
Es nutzt den Anderen nix wenn ihr auf dem hinweg oder auf der Einsatzfahrt verunglückt. Ganz davon abgesehen ob hier durch ein Personenschaden ensteht.
Es reicht ja schon wenn das Fahrzeug was man Dringend vor Ort braucht irgendwo fest steckt oder im Graben geparkt wurde.
19.12.2007 12:19
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