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Zum Ende der Seite springen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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Tappi Tappi ist männlich



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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Menschenwürde im GG ist nicht die Tinte und Druckerschwärze auf dem Dokument wert, auf dem diese Formulierung steht.

Wäre die Menschenwürde unantastbar, wäre das Menschenrecht auf Arbeit lt. Allgemeiner Erklärung der UN-Menschenrechte aus der Resolution von 1948. Bekanntlich unterschrieben die Delegationsleitungen der BRD und DDR am 18.09.1973 die Aufnahmeverträge für die UN-Mitgliedschaft und erkannten damit automatisch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für sich als wirksam an.

Der damalige Delegationsleiter der BRD, Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt und seine Nachfolger brechen ungestraft und fortgesetzt täglich diese Menschenrechtserklärung.

Ich habe in der BRD noch nicht feststellen können, daß sie ein branchen- und republikweit einheitlich gültiges Arbeitsgesetzbuch anwenden. Die DDR schon seit ihrem ersten Gesetzbuch der Arbeit und erst Recht mit dem Arbeitsgesetzbuch vom 16.06.1977

Man schaue sich in der UN-Menschenrechtserklärung diese Artikel auszugsweise an:

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.[/color]

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

zu Art. 4: In der BRD gibt es Lohnsklaverei bei Praktikanten, Azubis, Leih- und Zeitarbeitern, denn sie müssen sich dem Diktat der Unternehmen mangels staatlichem Schutzes beugen und ohne Lohn bzw. mit Vergütungen zufriedengeben, die dem Leistungsprinzip und dem Prinzip - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - ständig widersprechen.

RBB, Sendung "Kontraste" vom 23.03.2006: Scheinpraktika vernichten Planstellen – wie Unternehmen Arbeitssuchende ausbeuten

Prof. Jürgen Keßler, Arbeitsrechtsexperte
„Was mich eigentlich wundert, dass von Seiten der Betriebsräte noch nie eine Intervention gekommen ist. Denn es muss doch auch für die Betriebsräte offensichtlich sein, dass hier statt Stellenbesetzung das Outsourcing gewisser Tätigkeiten auf Praktikanten stattfindet.“

Die Betriebsräte von BMW und Bosch hätten wir gerne befragt. Doch die Arbeitnehmervertreter wollen nicht vor die Kamera. Auch die offiziellen Firmensprecher geben kein Interview.

Was sagt eigentlich das zuständige Arbeitsministerium? Hier hat man noch nicht einmal bemerkt, dass reguläre Arbeit unter Praktikanten verteilt wird. Staatssekretär Andres lässt auch völlig kalt, dass viele Praktikanten gar keinen Arbeitslohn bekommen.

Gerd Andres, Staatssekretär Ministerium für Arbeit und Soziales

„Ich kann niemanden daran hindern, Sie sind alt genug! Wenn Sie verabreden, ich geh irgendwo umsonst arbeiten. Warum soll sie der Gesetzgeber daran hindern? Wenn Sie das wollen, wenn sie das machen, machen Sie es doch!"

(Meine Anmerkung: Mangelnder politischer Wille und beschissene Einstellung zum sozialen Schutz des Volkes, verhärtete Heuchelei und Zynismus von diesem Staatssekretär, dessen Arsch immer warm gehalten wurde vom deutschen Steuerzahle! Ab mit dem Sack zur Bewährung in die Produktion ins Stahlwerk oder vorm Hochofen!!!

Was ist mit durchgängiger Pflicht alle Arbeitsaufgaben einzugruppieren?
Was ist mit sozialer Pflichtabsicherung durch Mindestlöhne?
Was ist mit der Pflicht, monotone und schlecht bezahlte Arbeiten abzuschaffen durch Anreicherung der Arbeitsinhalte und gleichzeitiger Berufsaus- und -weiterbildung die sozialpflichtversicherte Arbeitsvergütung anzuheben.

Das zielt auf schrittweise Abschaffung der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen ab und läßt Niedrig-, Kombilöhne, Minijobs und 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten rechtlich erst gar nicht zu.
Das saniert durch steigende Lohnsteuern und Sozialbeiträge die Finanzierbarkeit des Staatshaushalts, des Gesundheitswesens, der vorbeugenden und heilenden medizinischen Betreuung, der Finanzierung der Pflegetätigkeiten, Seniorenbetreuung und die Sicherheit der umlagefinanzierten Renten.

Davon will dieses SPD-Sackgesicht nichts wissen, sondern sich von Unternehmerlobbyisten weiter schmieren lassen! Er ist ein Feind des Volkes!)

Wenn es so einfach wäre, Herr Staatssekretär! Denn der Staat zahlt bei den Praktikanten mächtig drauf! Stephanie Schneider, die von ihrem Chef nur 200 Euro pro Monat bekommt, holt sich das Geld zum Leben nämlich von der Agentur für Arbeit.

Stephanie Schneider, Praktikantin
"Das Arbeitsamt unterstützt und das ist das, womit ich ja meinen Lebensunterhalt bestreite.“

So bekommt die Privatwirtschaft qualifizierte Arbeitskräfte zum Schnäppchenpreis, weil der Staat einspringt. Goldene Zeiten für kostenbewusste Arbeitgeber.

Findige Unternehmer braucht das Land und hat sie auch. Auch ihr seid Deutschland, BMW, Bosch und andere gewitzte Konzerne! Dumm gelaufen nur, für Euch Praktikanten! Ihr seid in diesem Deutschland mit lausiger Bezahlung und mäßiger Perspektive.

ARD/WDR, Sendung Monitor Nr. 520 am 1. Juli 2004: Neue Schattenwirtschaft: Biete Praktikum, zahle nichts

von einen Unternehmerbüttel:

"... Stefan Siebner, Industrie- und Handelskammer Berlin:



'Dass die Situation anders wäre, wenn wir Vollbeschäftigung hätten, darüber brauchen wir ja nicht zu diskutieren. Trotzdem bleibe ich dabei, das ist fair. Also, das was hier an Leistung und Gegenleistung dargestellt wird, steht in einem vernünftigen Verhältnis.'

Fairness - diese Studenten wissen, dass das für viele Firmen ein Fremdwort ist. An dieser Hamburger Akademie lernt der Nachwuchs der deutschen Werbebranche. Die Agenturen schicken haufenweise Angebote, aber nie für Stellen, immer nur für Praktika. Mindestdauer: sechs Monate. Carsten Buhr durchschaut das System, muss aber zusagen, wie alle. Vielleicht kann er Punkte machen. Prinzip: Hoffnung.

Carsten Buhr: "Das Praktikum macht man natürlich eigentlich, um unter anderem auch die Option zu haben, da hinterher einen Job zu bekommen. Was aber in den seltensten Fällen wahrscheinlich der Fall sein wird, weil ja die Praktikanten als günstige Arbeitskraft genutzt werden."
Nach sechs Monaten heißt es: Danke, der nächste bitte. Die Anwärter stehen Schlange. Warum teure Stellen schaffen, wenn es mit Kettenverträgen für Praktikanten genau so geht.

Für den Leiter der Akademie ist das systematische Ausbeutung. Im Praktikum entwerfen die jungen Leute komplette Werbekampagnen.

Ingo Mojen, Akademie f. Kommunikationsdesign: "Ja, selbstverständlich rechnet sich das für die Unternehmen. Und zwar - ich mache mal eine vorsichtige Schätzung: Und das sind ganz sicher 15, 20 auch 25.000 Euro im Monat, die so ein Praktikant aus den älteren Semestern - andere Praktikanten werden ja auch gar nicht genommen in den Werbeagenturen - für die Agentur produziert."
Und noch eine gute Nachricht für die Unternehmen: Wollen sie keinen Lohn zahlen, übernimmt den manchmal sogar das Arbeitsamt. Es zahlt bis zu 600 Euro an die Praktikanten. Missbrauch ohne schlechtes Gewissen.
Dr. Joachim Jahny, Arbeitsamt Berlin:



"... 'Nun, es handelt sich erstens um Praktikanten und nicht um Arbeitsverhältnisse. Das heißt also, Lohn steht nicht zur Diskussion. Auf der anderen Seite unterstützen wir tatsächlich ja eben nicht die Arbeitgeber, sondern wirklich nur die Praktikanten. Aber ansonsten, denke ich, sind solche Praktikantenplätze eher mit Kosten belegt, als dass dann Unternehmen davon extrem profitieren.'

Kosten verursachen? Für Ute Schechtel klingt diese Aussage zynisch. Die Werbefachfrau ist seit einigen Jahren selbstständig und plant Kampagnen, zum Beispiel für Greenpeace. Es läuft gut. Zum Glück. Denn Ute Schechtel musste sich während ihrer Ausbildung verschulden. Ihre Praktika verursachten ihr Kosten. ..."
"... Komplette Produktionen, eigenverantwortliche Projekte: Für den Deutschen Gewerkschaftsbund sind das keine Praktika mehr, sondern getarnte Arbeitsplätze.

Volker Scharlowsky, Deutscher Gewerkschaftsbund: 'Praktika werden dann problematisch, wenn sie so eine lange Zeitdauer bekommen und im Grunde Ersatz für Arbeit sind - für Einarbeitungsphasen oder für Arbeitsphasen in einem Unternehmen. Dann werden sie problematisch, weil damit Arbeit ersetzt werden soll. Das ist ein Bereich über den wir kaum Zahlen haben, der im Grunde in die Schattenwirtschaft hineinreicht. Und es gibt auch einige, die von Versicherungsbetrug und Lohndumping in diesem Bereich sprechen.'

Harte Vorwürfe. Warum unternimmt die Bundesregierung nichts gegen diesen Missbrauch? Man ahnt es schon: Auch hier nutzt man die jungen Leute zum Nulltarif. Fast jeder Abgeordnete hält sich einen Gratispraktikanten, Dutzende sind es in den Ministerien und der Verwaltung.
Der Stammtisch der Bundestagspraktikanten. Von den Politikern und in den Ministerien hören sie immer wieder den gleichen Satz: Wir haben kein Geld, können Euch nicht bezahlen. Doch die qualifizierte Hilfe ist hochwillkommen.
Christian Krappitz: 'Während meines Praktikums beim Abgeordneten war ich mit der Recherche von Themen beschäftigt. Ich musste dann Dossiers erstellen, um die Arbeit des Abgeordneten zu unterstützen. Gleichzeitig war ich mit der Übersetzung von Schriften und Briefen beschäftigt. Während meiner Zeit im Auswärtigen Amt werde ich kleine Projekte zu betreuen haben. Für beide Sachen kriege ich kein Geld. Da würde ich natürlich lügen, wenn ich sage, das macht mir nichts aus. Man muss seine Miete zahlen. Man braucht auch Geld.'
Und die, die Praktika vergeben? Gerne hätten wir gewusst, was sie dazu sagen. Ein Interview wollte uns aber niemand geben. Nur Absagen. Der Profiteur genießt und schweigt. Ob Auswärtiges Amt, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, ob der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände oder zum Beispiel die großen deutschen Werbeagenturen. Alle mögen es ganz billig.Sonia Mikich: 'Übrigens, neulich der Ausbildungspakt. Als sich Gerhard Schröder und die Wirtschaftsvertreter die Hand reichten und versicherten, für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz endlich etwas zu tun. Da hat die Wirtschaft angeboten, 25.000 neue Praktikumsplätze zu schaffen. Nun verstehen wir die großzügige Geste besser.' ..."
ARD/WDR, Sendung Monitor Nr. 538 vom 01.09.2005: Masse statt Klasse – wie Azubis ausgebeutet werden

zu Art. 7: Die EU will absichtlich Unterschiede in den Arbeitsverhältnissen - Bolkestein-Dienstleistungsrichtlinie, die Bundesregierung, Lobbyistenparteien und Unternehmerverbände wollen kein wirksames Antidiskriminierungsgesetz in der BRD.

zu Art. 12: Eingriff in Privatleben, Familie, Wohnung:

Sozialschnüffelwen der AAs und ARGEs, Telefonterror von denselben Einrichtungen, Verhängung von Sperrzeiten aufgrund der Telefonergebnisse, Nötigung an sinnlosen Trainigsmaßnahmen teilzunehmen

Eingriff in den Schriftberkehr: Sinnlosbewerbungen nur um die willkürlich festgesetzten Bewerbungsauflagen zahlenmäßig und nicht erfolgsorient zu erfüllen. vordiktierte und aufgezwungene Eingliederungsvereinbarungen ohne eigene Ausgestaltungsmöglichkeit.

zu Art. 13: Für Alg-I- und II gelten nicht die Mindestregelungen des Bundesurlaubsgesetzes, Arbeitslose unterliegen mit ihrer "Urlaubsgestaltung" der Erreichbarkeitsanordnung. Von Arbeitslosen wird grenzenlose Mobilität und Flexibilität, mindestens im Tagespendelbereich, für Jugendliche bundesweit unter Vorhaltung eines nicht mehr als 5.000 Euro kostenden, reparaturanfälligen und damit verkehrsgefährdenden fahrbaren Untersatzes genötigt, an des Betriebs- und Unterhaltskosten sich die Ämter nicht beteiligen.

Arbeitslosengeld schränkt die lt. Art. 13 zugesicherte eigene Beweglichkeit erheblich ein.

zu Art. 17: Eigentum und Vermögen wird nur zugebilligt im Rahmen der Freibetragsgrenzen von 2 * 200 € je Lebensalter, was eine eigene vorbeugende Gesundheits- und Altersvorsorge von vornherein ausschließt. Das Einkommen und Vermögen des Lebenspartners wird angerechnet und ist nichts anderes als Enteignung seines Arbeitsverdienstes und der Ersparnisse.

Für Alg-II-Bezieher: Halbierung der Rentenversicherungsbeiträge
§ 248 AGB: Abschiebung älterer Arbeitsloser in die abschlagsbehaftete Frühverrentung
ab 2008: komplette Streichung von Schul- und Berufsausbildungszeiten als Anrechnungszeiten auf die Altersrente - ist eine vorauseilende Einkommens- und Vermögensvernichtung
Verhinderung der Ausgabe von Vermittlungs- und Bildungsgutscheinen: So kommt man nicht mehr in besser bezahlte Jobs und es wird mangels höherer Sozialversicherungsbeiträge die künftige Altersrente gekürzt.

Das ist alles staatlich organisierter Eigentumsraub.

zu Art. 18: siehe Kopftucherlaß, sie Einbürgerungstests

zu Art. 19: siehe Progromstimmung Clements gegen Sozialschmarotzer und Parasiten und Strafrechtsverfolgung gegen Arbeitsloseninitiativen; Razzien bei Arbeitsloseninitiativen wie z.B. Labournet; Internetschnüffelei und kommerzieller Abmahnwahnsinn durch windige Rechtskanzleien, die zu serlöser Arbeit nicht taugen.

zu Art. 20: Polizeieinsätze gegen Gegendemos, die Naziaufmärsche und Verherrlichung von Nazigrößen verhindern wollen - siehe Schonbohms verordneter Polizeieinsatz gegen Linke und Gewerkschafter in Halbe

zu Art. 21: Ämter verhindern sachkundige Begleitpersonen den Zugang zu Aussprachen mit Arbeitslosen zu verhindern.
Es werden Volksentscheide unterbunden und torpediert wie auch eine Direktwahl von Kandidaten zu Abgeordnetenposten. Dazwischengeschaltet sind immer Lobbyparteien der Wirtschaft und Banken. Es gibt in der BRD keine Volksdemokratie, sondern eine Diktatur des Kapitals.
Es gibt in den "Volksvertretungen"???? vom Bundestag bis runter zu den Gemeindevertretungen kaum gewählte Interessenvertreter der größten sozialen Klasse, der Arbeiter und Angestellten.

zu Art. 23: siehe oben im Vorspann meine Darlegungen. Gewerkschaften und Unternehmen hebeln bestehende Tarifverträge durch Öffnungsklauseln, gesonderte Tarifverträge für Leih- und Zeitarbeiter, durch Etablierung des Niedriglohnsektors ohne Beachtung des Leistungsprinzips mit Minijobs, 1-Eurojobs und Kombilöhnen aus. Ob Bezahlung oder Arbeitslosen- und Sozialgeld - diese Finanzierung der eigenen Existenz und die der Familie wird zusehends lebensgefährlich, da Bezahlng nur noch nach Kassenlage.

zu Art. 24: Für Arbeitslose gibt es keinen MindestUrlaub nach dem Bundesturlaubsgesetz. Das regelt die Erreichbarkeitsanordnung. Viele Unternehmen mißachten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und zahlen keine Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Urlaubsgeld und -zuschläge und Weihnachtsgeld geht häufug den Bach runter.

zu Art. 25: kurz und bündig - ist eine totale Luftnummer in der BRD

zu Art. 26: Bildung in der BRD wirkt schon frühzeitig sozial selektierend. Es wird zunehmend nur noch die Elitebildung des Unternehmer-, Politiker- und Beamtennachwuchses finanziell gefördert. Wer Studieren will, hat Eignungstests, Numerus clausus wie steigende Studiengebühren zu überwinden. Schulabgänger erhalten zumeist keinen Lehrausbildungsplatz oder werden nicht übernommen. Die Eltern aus sozial schwachen Bevölkerungsgruppen können überhaupt nicht auf den Bildungsweg ihrer Kinder Einfluß nehmen.

zu Art. 27: Wer arbeitslos ist kann sich kein Kino-, Theater- oder gebührenpflichtigen Bibliotheksbesuch leisten und Sozialtarife für diese kulturellen Einrichtungen werden abgeschafft.

zu Art. 30: Diese in der BRD herrschende Gesellschaftsordnung privilegiert die Herrschenden und Mächtigen und blutet das Volk zeitgleich aus. Es existiert eine offene wie versteckte Vermögensumverteilung von unten nach oben.

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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.



21.10.2006 17:38 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
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